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Kann man mit dem JA wg Rückerstattung von UHV-Leistungen verhandeln
#8
In meiner Anfangszeit im Ausland dachte ich noch das JA mit regelmässigen Zahlungen entsprechend meiner Leistungsfähigkeit ruhig stellen zu können, Fehlanzeige. Absprachen werden vom JA lediglich als Ausgangsbasis zu immer neuen Forderungen genutzt. Es artete in einen täglichen Email-Terror aus, bis ich den Stecker gezogen habe und seither überhaupt nicht mehr mit denen kommuniziere.

(27-12-2014, 15:25)dwt schrieb: Ein paar Jahre Ausland werden es wohl werden, aber es kommt halt oft anders als... und für dann würde ich gern den Schaden so gering wie möglich halten.

Die Frage nach einer möglichen Rückkehr wird sein, von was Du im fernen Ausland gelebt hast. Darauf solltest Du gut vorbereitet sein und Nachweise haben. Ein wenig Unterhalt regelmässig und pünktlich aus dem Ausland entsprechend Deiner nachweisbaren Leistungsfähigkeit zu bezahlen wirkt schadensbegrenzend und zeigt, wenn es vor den Strafrichter geht, Deinen guten Willen.
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RE: Kann man mit dem JA wg Rückerstattung von UHV-Leistungen verhandeln - von Nathan - 27-12-2014, 16:23

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