28-05-2009, 17:11
(28-05-2009, 15:24)borni schrieb: "All dies begründet ein besonders schutzwürdiges Vertrauen, das bei der Frage nach einer Befristung und Begrenzung des Unterhaltsanspruchs zu berücksichtigen war."
Das neue Unterhaltsrecht wurde damit ausgehebelt. Mit dieser Begründung kann das BGH künftig jedwede Ausnahme begründen und Befristungen ablehnen. Vielleicht ist dies jetzt der Startschuß zur Aushebelung des seit 1.1.2008 geltenden Unterhaltsrechts.