10-12-2014, 14:43
(10-12-2014, 14:06)raid schrieb: Richtig wäre aber der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu nehmen und sie mal ein oder zwei Wochen in einer Gefängniszelle über ihr kindeswohlschädliches Verhalten nachdenken zu lassen.In dem von mir geschilderten Verfahren fiel nicht ein einziges Wort zu möglichen Sanktionen gegen die KM.
Der Vater geht nun 3 Monate lang zu betreuten Umgängen mit Kamerabeobachtung mit dem Wissen, dass er mit einiger Wahrscheinlichkeit danach seine Kinder nie wieder sehen darf.
Er ist inzwischen in psychologischer Behandlung.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel