29-11-2014, 07:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-11-2014, 07:13 von Dzombo.
Bearbeitungsgrund: Schreibfehler
)
Nein. Allerdings interessiert es nicht, ob jemand auf etwas reagieren kann oder nicht, wo Fristen dranhaengen. Gerade wenn es um Unterhalt geht. Jedenfalls Aemter wie das Jugendamt oder Jobcenter nicht. Wenn der Adressat ergo NICHT fristgemaess reagiert, kann er in Versaeumnis geraten, vor Gericht landen, oder einfach gepfaendet werden. Den Ablauf kennen wir doch alle zur Genuege. Da kann es nicht sinnvoll sein, zum zuwarten anzuraten ala entspanne und erhole Dich erstmal. Oder nettgemeinte Briefchen aufzusetzen, die er dann einem oft inkompetenten Amt zusenden soll. Was zusaetzliches Oel ins Feuer giessen bedeuten wuerde.
Ich habe sogar waehrend einer schweren und nicht aufschiebbaren Operation das Sorgerecht verloren und bin nicht durchgekommen mit Antrag auf Verschiebung des Entscheidungstermines bis nach wenigstens meiner Entlassung aus dem
Krankenhaus.
Man muss ja das Schicksal Pfaendung wegen moeglicher Unterhaltsrueckstaende
nicht staendig herausfordern.
Ich habe sogar waehrend einer schweren und nicht aufschiebbaren Operation das Sorgerecht verloren und bin nicht durchgekommen mit Antrag auf Verschiebung des Entscheidungstermines bis nach wenigstens meiner Entlassung aus dem
Krankenhaus.
Man muss ja das Schicksal Pfaendung wegen moeglicher Unterhaltsrueckstaende
nicht staendig herausfordern.