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Trennungsunterhalt in Steuererklärung: Wie am schlauesten?
#7
Doch.

"Gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen
sind solche, denen Sie nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs Unterhalt zahlen müssen, also insbesondere die in den §§ 1601, 1606, 1608 BGB genannten Personen: Ehepartner und Verwandte in gerader Linie wie z.B. Kinder, Enkel, Eltern. Eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht grundsätzlich dann, wenn der Unterhaltsberechtigte außerstande ist, sich selbst zu unterhalten."
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RE: Trennungsunterhalt in Steuererklärung: Wie am schlauesten? - von beppo - 25-11-2014, 22:41

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