19-11-2014, 14:57
Dass die 12 Stunden unerheblich sind, sowie der Beistand sind üblich. Berechnung und unterschiedliche Unterhaltshöhen nicht, das ist der rechtfehlerhafte Irrweg der Luschen in Roben des OLG Düsseldorf. Leidergottes dieselben, die für die Düsseldorfer Tabelle verantwortlich zeichnen.