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Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
#57
(18-11-2014, 00:17)raid schrieb: Ich frage mich gerade, wie die praktische Umsetzung des Ganzen aussieht, wenn Frau eine Mutistin ist.
Dann fehlt die ausdrückliche Einverständniserklärung. Das wäre einer der Fälle, wo man beweisen kann, dass sie fehlt. Kriegt eigentlich jemand, der dazu aufruft, mit Mutisten keinen Sex zu haben, Ärger wegen Aufrufs zur Benachteiligung von Behinderten?
Wann gibt es staatliche Stellen, die festlegen, wer mit wem wann zu schnackseln hat? Für mich ist die Einmischung des Apparates in die Nachzucht der Untertanen der wichtigste Indikator für die Freiheit in einer menschlichen Gemeinschaft.
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RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 12-02-2015, 18:40
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 16-02-2015, 20:46
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von the notorious iglu - 12-01-2016, 20:55

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