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Antrag auf Gericht zur Umgangsklärung
#16
Moin Tanou.

Es gibt auch im Familienrecht Formvorschriften, § 23 FamFG.
Diese sind weit weniger streng als etwa in der Zivilprozessordnung (ZPO).

Aus dem Antrag muß lediglich zu entnehmen sein,
wer, was, wie und warum von welchem Gericht entschieden haben will:

- Das Gericht ist im Adressfenster benannt.
- Dann wird der Gegenstand benannt,
- dann der Antragsteller und die Beteiligten.
- Dann wird benannt, was genau beantragt wird, wie entschieden werden SOLL.
- Im Begründungsteil steht, wie die Situation IST und warum eine Entscheidung des Gerichts erforderlich ist, um das beantragte Soll zu erreichen.

Das könnte man auch auf'n Bierdeckel kritzeln und einschicken. Big Grin

-

In Deinem Antrag muß Du Dich unbedingt als Antragsteller benennen!

Es spricht nix dagegen, unter "Ich beantrage Regelung des Umgangsrechts ..." auf einen separat gefaßten Regelungsvorschlag zu verweisen, hier auf den Entwurf einer Elternvereinbarung, wie Du ihn schon der Mutter zur Zustimmung und dem Amt zur Vermittlung vorgelegt hattest (Dreisprung).

Diese Aufteilung in verfahrensauslösenden Antrag und Regelungsvorschlag macht alles sehr übersichtlich und leichter  abänderbar.

In einem mündlichen Termin kann man dann ohne Ballast in dieser Elternvereinbarung arbeiten, die das Gericht dann im günstigsten Fall nur noch zu billigen hat, ihr 'beitritt', wie es oft heißt.  Das ist wichtig, damit die Regelung als Vergleich vollstreckbar wird. Ordnungsmittelantrag würde ich noch nicht stellen, abwarten, wie sich das Verfahren entwickelt. Günstig wäre, wenn das Gericht von selbst darauf käme.

Dein Begründungsteil ist mE zu umfangreich und enthält sachferne Elemente, die eher in einen Sorgestreit gehören.

Kurz die familiären Verhältnisse darstellen, den bisherigen Umgang und die Defizite, dann - sehr wichtig - darstellen, daß und welche außergerichtlichen Bemühungen gescheitert sind. 
Der Hinweis darauf, wann Du das Kind zuletzt gesehen hast, soll die Antragsbearbeitung 'beflügeln'.

Es geht mE darum, den väterlichen Umgang zu sichern und das elterliche Verhältnis zu verbessern.
Die Mutter würde ich nicht großartig erwähnen, nur durchblicken lassen, daß mit ihr keine Regelung getroffen werden konnte, eine gütliche Einigung mit ihr nicht zustande kam. Dem Gericht kann sie dann selbst Rede und Antwort dazu stehen.

Du stellst Dich als fürsorglichen Vater dar, der sich für das Wohl des Kindes einsetzt und eine gutes Elternverhältnis anstrebt.   

-

Wie sieht denn Dein Regelungsvorschlag konkret aus? Magst auch den noch zur Diskussion stellen? Über den zu sprechen erscheint mir nicht unwichtig.

-

Ach, und...
Das Kind ist noch sehr jung. Stelle Dich daher auf Widerstand ein und gute Begründung für Deinen Regelungsvorschlag. In der Regel soll Umgangs kürzer aber häufiger organisiert werden, je jünger das Kind ist.    

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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RE: Antrag auf Gericht zur Umgangsklärung - von Skipper - 14-11-2014, 11:52

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