11-11-2014, 15:00
Ich steige sowieso bei dem ganzen Unterhaltsmist nicht mehr durch. Habe versucht den Pfändungs - und Überweisungsbeschluss bei der Bnk zu vermeiden.
Leider hat die KM mein Angebot abgelehnt und bekommt jetzt "Leistung zur Sicherung des Kindesunterhalts nach dem SGB 2". Super !
Nach der Unterhaltsprüfung des Jobcenters bekam ich jetzt die Antwort das eine "Leistungsfähigkeit ihrerseits nicht besteht".
Der KV wil zumindest ein Teil zahlen und steht jetzt mit der Pfändung besser da als vorher (auch nach 850 d ZPO).
Kann doch alles nicht mehr wahr sein.
Und meine permanente Nachfrage ob die KM überhaupt auf Zahlungen des KV verzichten darf gibt es keine Antwort.
Leider hat die KM mein Angebot abgelehnt und bekommt jetzt "Leistung zur Sicherung des Kindesunterhalts nach dem SGB 2". Super !
Nach der Unterhaltsprüfung des Jobcenters bekam ich jetzt die Antwort das eine "Leistungsfähigkeit ihrerseits nicht besteht".
Der KV wil zumindest ein Teil zahlen und steht jetzt mit der Pfändung besser da als vorher (auch nach 850 d ZPO).
Kann doch alles nicht mehr wahr sein.

Und meine permanente Nachfrage ob die KM überhaupt auf Zahlungen des KV verzichten darf gibt es keine Antwort.