11-11-2014, 14:23
@Arminius
Der Unterhaltstitel gilt für den laufenden Unterhalt. Bei Unterhalt gilt grundsätzlich, dass er zur Sicherung des Lebensbedarfs des Unterhaltsbegünstigten zu zahlen ist. Da aber der Lebensbedarf Deines Kindes in ferner Vergangenheit offensichtlich gesichert war, ist fraglich ob man eine dauerhafte Schuld aus den betitelten Unterhaltsleistungen der fernen Vergangenheit ableiten kann.
Der Unterhaltstitel gilt für den laufenden Unterhalt. Bei Unterhalt gilt grundsätzlich, dass er zur Sicherung des Lebensbedarfs des Unterhaltsbegünstigten zu zahlen ist. Da aber der Lebensbedarf Deines Kindes in ferner Vergangenheit offensichtlich gesichert war, ist fraglich ob man eine dauerhafte Schuld aus den betitelten Unterhaltsleistungen der fernen Vergangenheit ableiten kann.
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