Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Verjährung Kindesunterhalt
#4
@Arminius
Der Unterhaltstitel gilt für den laufenden Unterhalt. Bei Unterhalt gilt grundsätzlich, dass er zur Sicherung des Lebensbedarfs des Unterhaltsbegünstigten zu zahlen ist. Da aber der Lebensbedarf Deines Kindes in ferner Vergangenheit offensichtlich gesichert war, ist fraglich ob man eine dauerhafte Schuld aus den betitelten Unterhaltsleistungen der fernen Vergangenheit ableiten kann.
https://t.me/GenderFukc
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Verjährung Kindesunterhalt - von Arminius - 11-11-2014, 14:09
RE: Verjährung Kindesunterhalt - von Arminius - 11-11-2014, 14:21
RE: Verjährung Kindesunterhalt - von Petrus - 11-11-2014, 14:23
RE: Verjährung Kindesunterhalt - von Arminius - 12-11-2014, 10:09
RE: Verjährung Kindesunterhalt - von p__ - 11-11-2014, 14:24
RE: Verjährung Kindesunterhalt - von Arminius - 11-11-2014, 15:00
RE: Verjährung Kindesunterhalt - von p__ - 11-11-2014, 15:03
RE: Verjährung Kindesunterhalt - von Arminius - 11-11-2014, 15:13
RE: Verjährung Kindesunterhalt - von p__ - 11-11-2014, 20:59
RE: Verjährung Kindesunterhalt - von p__ - 12-11-2014, 10:35
RE: Verjährung Kindesunterhalt - von Arminius - 12-11-2014, 10:55
RE: Verjährung Kindesunterhalt - von p__ - 12-11-2014, 11:09
RE: Verjährung Kindesunterhalt - von Arminius - 12-11-2014, 11:36
RE: Verjährung Kindesunterhalt - von p__ - 12-11-2014, 12:49
RE: Verjährung Kindesunterhalt - von Skipper - 12-11-2014, 14:47
RE: Verjährung Kindesunterhalt - von Arminius - 12-11-2014, 19:54
RE: Verjährung Kindesunterhalt - von Skipper - 12-11-2014, 20:39

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste