(10-11-2014, 23:03)the notorious iglu schrieb: Dann unterliegt sie in diesem Sachverhalt auch keinen Mitwirkungspflichten und kann genauso gut auch gar nichts sagen.
Ja, so ist es.
Aber das habe ich ja auch in der angehängten Widerspruchsbegründung geschrieben.
Am besten ich bringe dann die Kids zur Vernehmung beim SG über ihre Umgangstage bei mir mit, wär das genug des "Nachweises" wenn denen meine eidesstattliche Erklärung nicht glaubwürdig erscheint ?