Auch mit H4-Mutter kein "Quatsch",
denn dann wären die Rechtsverhältnisse gegengleich.
Dann ist SIE Antragstellerin, muß SIE den Bedarf der Kinder in ihrem Haushalt nachweisen.
Allerdings mit der anderen Grundvoraussetzung, daß die Kids bei ihr gemeldet sind.
Gibt sie die Abwesenheit der Kids nicht an, macht sie sich wegen Betruges strafbar.
Beide Vater und Mutter müssen angeben und belegen, ob und wann die Kinder im Haushalt sind.
Die hiesigen JC machen da keinen Unterschied.
S.
denn dann wären die Rechtsverhältnisse gegengleich.
Dann ist SIE Antragstellerin, muß SIE den Bedarf der Kinder in ihrem Haushalt nachweisen.
Allerdings mit der anderen Grundvoraussetzung, daß die Kids bei ihr gemeldet sind.
Gibt sie die Abwesenheit der Kids nicht an, macht sie sich wegen Betruges strafbar.
Beide Vater und Mutter müssen angeben und belegen, ob und wann die Kinder im Haushalt sind.
Die hiesigen JC machen da keinen Unterschied.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.