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Zinseinnahmen und Unterhaltsrelevantes Einkommen
#3
Nun ja ein Beistand bekommt sicherlich viel vom Finanzamt mitgeteilt, da aber die Kapitalertragssteuern laut diesem Zitat anonym von den Banken an das Finanzamt gezahlt werden "Die Steuer wird als Quellsteuer erhoben, d. h. der Betrag wird direkt von der Bank anonym an das Finanzamt übermittelt." kann der Beistand maximal erfahren, wie hoch ein bestehender Freistellungsauftrag ist. Ob dieser Freistellungsauftrag ausgeschöpft wurde, kann er wahrscheinlich aufgrund der Anonymität der Zahlungen nicht erfahren. Somit wäre ein Beistand in diesem Fall auf die Angaben des Unterhaltspflichtigen angewiesen ohne diese Überprüfen zu können. Na klar, der Beistand kann vor Gericht gehen und das Gericht ordnet dann die Herausgabe von Originaldokumenten an, aber dafür muss es dann auch zwingende Gründe geben, wie absolute Verweigerung von Angaben zu Kapitalerträgen usw.

Weiß denn jemand wie diese Angaben von mir gemacht werden müssen? Meine Frage war ja nach der Art und Weise in der ich diese Angaben machen muß. Ich möchte halt keine Originale vorlegen, sondern selbstgeschriebene Angaben einreichen. Hat jemand damit Erfahrungen gemacht?
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RE: Zinseinnahmen und Unterhaltsrelevantes Einkommen - von Tigerfisch - 09-11-2014, 22:16

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