26-10-2014, 12:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-10-2014, 12:26 von Camper1955.)
(26-10-2014, 12:17)BöserChinese schrieb: @raid: Wieso rechnet das Jobcenter den BU aus?
Wenn meine Annahme stimmt, dann erhält meine EX folgende Leistungen:
KU 100%
BU von mir gezahlt ca. 600 Euro
ALG I 900 Euro
Kindergeld 180 Euro
Betreuungsgeld 150 Euro (noch, wird aber demnächst wegen Kitaplatz wegfallen)
Das Jobcenter hat den BU nur während ihres ALG-II-Bezuges ausgerechnet. Bezieht sie ALG I wirklich in der von Dir angegebenen Höhe, dann ist das Jobcenter außen vor.
Ohne BU hätte sie vielleicht Wohngeldanspruch, aber keinesfalls ergänzendes ALG II.
Um die 600 €, die Du gezahlt hast, hast Du die Bedürftigkeit der Mutter im ALG - II - Fall verringert.
Mal eine andere Frage. Hast Du Umgangskosten gegenüber dem Jobcenter geltend gemacht? Wenn Du am Selbstbehalt bist, dann müsste das Jobcenter für den Umgang etwas bei Dir zuschießen.
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.