26-10-2014, 11:42
Wenn du deinen Verdacht begründen kannst, dass sich ihre Einkommensverhältnisse wesentlich geändert haben, dann kannst du Auskunft verlangen und dies auch bei Verweigerung gerichtlich erzwingen.
Eine Behauptung ins Blaue hinein "die verdient jetzt was" reicht aber nicht aus.
Eine Behauptung ins Blaue hinein "die verdient jetzt was" reicht aber nicht aus.