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EX erst Arbeitslosengeld 2 dann Arbeitslosengeld 1 möglich?
#5
Vielen Dank für die Antworten.
Camper hat natürlich vollkommen recht damit, dass es sich nicht auf den KU sondern wenn nur auf den BU auswirken kann. Das habe ich beim Schreiben fälschlicher Weise verwechselt.
Meine Ex hat aber nach der Elternzeit eben nicht ALG I beantragt, sondern während der Elternzeit Hartz IV. Die beantragte Elternzeit ist nach einem Jahr ausgelaufen und nach dem Auslaufen hat meine Ex weiterhin für 8 Monate Hartz IV erhalten. Seit letztem Monat bekommt sie angeblich Arbeitslosengeld.
Wenn man Arbeitslosengeld beantragt, muss man natürlich auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Da seit kurzem ein Kita-Platz zur Verfügung steht, könnte sie tatsächlich auch arbeiten.
Wie komme ich offiziell an die Information, dass sie Arbeitslosengeld bezieht? Dabei ist es zweitrangig, ob dies dann zur Hälfte oder voll angerechnet wird.
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RE: EX erst Arbeitslosengeld 2 dann Arbeitslosengeld 1 möglich? - von BöserChinese - 26-10-2014, 11:27

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