25-10-2014, 21:20
Hallo Zusammen,
ich möchte mich ganz kurz vorstellen, da ich neu bin.
Ich bin Vater eines 2 jähringen Sohns und bin seit einem Jahr von der Mutter getrennt.
In der Vergangenheit hat die Mutter versucht mich mit dem Umgang finanziell zu erpressen, wobei ich ganz artig zahle. Also eine ganz „normale“ Geschichte.
Ich habe an euch konkret 2 Fragen und hoffe, dass sich jemand damit auskennt.
1) Ist die folgende Reihenfolge bei der Antragstellung möglich?
Meine Ex hat nach der Trennung zuerst Hartz IV beantragt und ich vermute, dass sie jetzt Arbeitslosengeld beantragt hat. Geht das überhaupt, da unser Sohn erst 2 ist und sie bis er 3 ist nicht arbeiten müsste?
(Ich kenne mich mit diesem Thema überhaupt nicht aus. Erst Arbeitslosengeld und dann Hartz IV ist eher das Normale. Spielt hier vielleicht die Elternzeit eine Rolle?)
2) Wenn 1) zutreffen sollte, kann ich irgendwie eine Auskunft hierüber erzwingen, auch wenn die letzte Auskuft erst 1 Jahr her ist? Dies würde sich ja auf den gezahlten KU auswirken. Was könnte man als Begründung verwenden?
Vielleicht noch kurz ein paar Eckdaten:
Meine Ex hat bis zur Schwangerschaft regulär gearbeitet (sie war neben ihrem Hauptjob auch in meiner Firma geringfügig beschäftigt). Ende 2012 ist unser Sohn geboren. Seitdem war sie für ein Jahr in Elternzeit (bis Ende 2013).
Die Trennung erfolgte im Herbst 2013. Seitdem zahle ich KU und BU und sie erhält-wie gesagt -Hartz IV. der KU und BU haben damals unsere Anwälte festgelegt, nachdem beide ihre Einkommensverhältnisse offengelegt haben.
Seit Mitte September hat meine Ex eine Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet.
Hintergrund zu 1)
Ich bin selbständig mit einer kleinen Firma und hatte meine Ex bis kurz nach der Trennung beschäftigt. Mitte September 2014 habe ich von meiner Ex eine Aufforderung bekommen der Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitsbescheinigung als Arbeitgeber für meine Ex als Arbeitnehmer auszustellen. Da ich dazu verpflichtet war, habe ich das auch gemacht.
Etwas später habe ich dann von meiner Ex eine E-mail bekommen, dass sie sich ab 2014 als arbeitssuchend melden wird und dafür der Wisch war. Ist es möglich, dass wenn man Hartz IV bezogen hat sich mit einer Arbeitsbescheinigung als „nur“ arbeitssuchend registrieren kann? Oder ist eine Arbeitsbescheinigung immer und nur vorgesehen, wenn das Jobcenter das Arbeitslosengeld berechnet?
Ganz aktuell habe ich von einem gemeinsamen Bekannten erfahren, dass meine Ex kein Hartz IV sondern Arbeitslosengeld erhält.
ich möchte mich ganz kurz vorstellen, da ich neu bin.
Ich bin Vater eines 2 jähringen Sohns und bin seit einem Jahr von der Mutter getrennt.
In der Vergangenheit hat die Mutter versucht mich mit dem Umgang finanziell zu erpressen, wobei ich ganz artig zahle. Also eine ganz „normale“ Geschichte.
Ich habe an euch konkret 2 Fragen und hoffe, dass sich jemand damit auskennt.
1) Ist die folgende Reihenfolge bei der Antragstellung möglich?
Meine Ex hat nach der Trennung zuerst Hartz IV beantragt und ich vermute, dass sie jetzt Arbeitslosengeld beantragt hat. Geht das überhaupt, da unser Sohn erst 2 ist und sie bis er 3 ist nicht arbeiten müsste?
(Ich kenne mich mit diesem Thema überhaupt nicht aus. Erst Arbeitslosengeld und dann Hartz IV ist eher das Normale. Spielt hier vielleicht die Elternzeit eine Rolle?)
2) Wenn 1) zutreffen sollte, kann ich irgendwie eine Auskunft hierüber erzwingen, auch wenn die letzte Auskuft erst 1 Jahr her ist? Dies würde sich ja auf den gezahlten KU auswirken. Was könnte man als Begründung verwenden?
Vielleicht noch kurz ein paar Eckdaten:
Meine Ex hat bis zur Schwangerschaft regulär gearbeitet (sie war neben ihrem Hauptjob auch in meiner Firma geringfügig beschäftigt). Ende 2012 ist unser Sohn geboren. Seitdem war sie für ein Jahr in Elternzeit (bis Ende 2013).
Die Trennung erfolgte im Herbst 2013. Seitdem zahle ich KU und BU und sie erhält-wie gesagt -Hartz IV. der KU und BU haben damals unsere Anwälte festgelegt, nachdem beide ihre Einkommensverhältnisse offengelegt haben.
Seit Mitte September hat meine Ex eine Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet.
Hintergrund zu 1)
Ich bin selbständig mit einer kleinen Firma und hatte meine Ex bis kurz nach der Trennung beschäftigt. Mitte September 2014 habe ich von meiner Ex eine Aufforderung bekommen der Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitsbescheinigung als Arbeitgeber für meine Ex als Arbeitnehmer auszustellen. Da ich dazu verpflichtet war, habe ich das auch gemacht.
Etwas später habe ich dann von meiner Ex eine E-mail bekommen, dass sie sich ab 2014 als arbeitssuchend melden wird und dafür der Wisch war. Ist es möglich, dass wenn man Hartz IV bezogen hat sich mit einer Arbeitsbescheinigung als „nur“ arbeitssuchend registrieren kann? Oder ist eine Arbeitsbescheinigung immer und nur vorgesehen, wenn das Jobcenter das Arbeitslosengeld berechnet?
Ganz aktuell habe ich von einem gemeinsamen Bekannten erfahren, dass meine Ex kein Hartz IV sondern Arbeitslosengeld erhält.