23-10-2014, 23:48
Auf Hartz4 bin ich nicht scharf. Will blos nicht für Oktober Unterhalt nachzahlen müssen und bekomme es dann für den Oktober nicht als Einkommensmindern anerkannt.
Habe noch von Juli 425€ vom Aufstocken zurückzuzahlen, da meine frau am 29.07. ihren Lohn bekommen hat.
Wie sieht es eigendlich mit Einkommenssteuererstattung aus, ist diese bei Wohngeld und Kinderzuschlag anzurechnen? Bei H4 ist es ja so, deswegen hab ich meine letzte Steuererklärung 2011 für das Jahr 2010 gemacht.
Habe noch von Juli 425€ vom Aufstocken zurückzuzahlen, da meine frau am 29.07. ihren Lohn bekommen hat.
Wie sieht es eigendlich mit Einkommenssteuererstattung aus, ist diese bei Wohngeld und Kinderzuschlag anzurechnen? Bei H4 ist es ja so, deswegen hab ich meine letzte Steuererklärung 2011 für das Jahr 2010 gemacht.