(22-10-2014, 21:00)Avatar schrieb: (...)Die 'Alltagssorge' umfaßt alle Entscheidungen und Handlungen eines Sorgeberechtigten, die NICHT von wesentlicher Bedeutung für ein Kind sind, nicht die sorgerechtliche Zustimmung des anderen ET verlangen.
@Skipper
Bzgl. der Alltagssorge. Am Wochenende kann man keine Alltagssorge wahrnehmen (Hausaufgaben, Ärzte, Vereine, etc.pp)
Eine gute Umgangsregelung umfaßt nicht nur Wochenenden.
Hausaufgaben kannst Du jederzeit machen, Bagatell-Arztbesuche auch, Vereinsleben kann schwierig sein, ist aber auch nicht unmöglich - kommt darauf an. Wasser- und Segelsport, Segelverein als Beispiel findet überwiegend am WE statt.
So, jetzt habe ich hier vorerst alle bedient.
Fehlt nur noch dieser mega-coole Borderline-Thread.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.