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Kann es grundsätzlich beim nachehelichen Unterhalt zu einem Fall des 170 StGB kommen?
#8
(17-10-2014, 21:23)CheGuevara schrieb: Welche Erfahrungen habt ihr mit Krankheiten (1572 bgb) gemacht? was muss Frau dokumentieren, um "Kopf" zu haben (durchzubekommen)?

Reicht da dünnes Attest von Hausarzt oder muss da Facharzt oder gar Amtsarzt ran?

@Che


Es muss sich ja um eine Krankheit ( oder mehrere) handeln, die länger als 6 Monate andauert, also eine Behinderung darstellt.

Ich würde es mit Nichtwissen bestreiten und auf die Vorlage eines rechtsbehelfsfähigen Bescheides des Versorgungsamtes mit den Aufzählungen ihrer Krankheiten und dem Grad der Behinderung bestehen.

Diese Behinderungen müssen so schwerwiegend sein, dass sie zumindest teilweise erwerbsgemindert ist.

Ansonsten kann sie sich nicht darauf raus reden, sie ist krank und das nur vom Hausarzt bestätigen lassen.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: - von Camper1955 - 16-10-2014, 16:31
RE: Kann es grundsätzlich beim nachehelichen Unterhalt zu einem Fall des 170 StGB kommen? - von Camper1955 - 18-10-2014, 08:30

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