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Räumungsklage gegen Ehefrau möglich?
#7
Na ja, die Halluzinationen und Wahnvorstellungen sind ja unbestreitbar.
Die Krankheit ist unstrittig.
Es gibt mittlerweile 2 Psychiatrische Gutachten, mehrere Schreiben vom Gesundheitsamt an das Gericht.
Die Diagnose der Klinik ist ebenfalls eindeutig.
Wenn Sie sich nur doof stellt macht Sie das wirklich schlecht.
Ich zahle ja schon länger Trennungsunterhalt nach einer vernünftigen Berechnung.
Damit hätte Sie sich alleine Krankenversichern müssen was Sie nicht getan hat.
Falls Die Krankenkasse das heraus bekommt, stellen die Ihr erst mal 6-8 RTW Einsätze und den Klinikaufenthalt von 7 Wochen in Rechnung.
Aber zum Glück habe ich keine Ahnung davon und erzähle es der Kasse auch nicht.
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RE: Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - von Morel12 - 11-10-2014, 17:01

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