Danke, wie sieht das als Aufstocker aus mit § 170 aus?
Hat man trotzdem noch die gesteigerte Erwerbsobligenheit? Eigentlich ein gutes Konzept.
Wird man als Aufstocker vom JA in ruhe gelassen?
Hat man trotzdem noch die gesteigerte Erwerbsobligenheit? Eigentlich ein gutes Konzept.
Wird man als Aufstocker vom JA in ruhe gelassen?
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