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Pfändung ausserhalbEU möglich?
#28
Ich glaube, die Fragen zur Pfändung sind beantwortet: Dein Haus und Besitz im Ausland nicht, aber deine Rente problemlos. Deine Frage klang so, als wären dir die notwendigen vorherigen Schritte klar gewesen. Waren sie aber gar nicht, den wichtigeren und schwierigeren Sockelteil deines Problems hast du komplett ausgelassen.

Ich fasse zusammen, was die Gegenseite für dich vor hat:
1. Schritt: Du wirst in die rechtliche Vaterschaft gezwungen - zum Vater erklärt.
2. Schritt: Du wirst zu Unterhalt in einer bestimmten Höhe verurteilt. In Abwesenheit, Versäumnisurteil.
3. Schritt: Was danach nicht durch dich bezahlt wird, wird dir weggepfändet.

Nun also wieder ganz zurück auf Los, die Feststellung des Vaterschaft. Normalerweise erfordert die einen Abstammungsnachweis. Wenn du greifbar bist, kann dafür Zwang angewendet werden §178 FamFG: "Soweit es zur Feststellung der Abstammung erforderlich ist, hat jede Person Untersuchungen, insbesondere die Entnahme von Blutproben, zu dulden, es sei denn, dass ihr die Untersuchung nicht zugemutet werden kann. (...) Bei wiederholter unberechtigter Verweigerung der Untersuchung kann auch unmittelbarer Zwang angewendet, insbesondere die zwangsweise Vorführung zur Untersuchung angeordnet werden."

Das droht dir, wenn du in Deutschland auftauchst. Nun stellt sich die Frage, ob du auch ohne Abstammungsnachweis zum Vater erklärt werden kannst, wenn du im Ausland bleibst? Ja, sagt der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 10.2.1993. Du wirst bei Weigerung einer Untersuchung so gestellt, als hätte die Untersuchungen keine schwerwiegenden Zweifel an deiner Vaterschaft erbracht. Es kommt dann nur auf die Glaubhaftigkeit der Aussagen der Mutter und eventueller Zeugen an. Damit haben die deutschen Prädikatsjuristen aber wieder mal die Rechnung ohne den gesunden Menschenverstand gemacht. Wenn daraus Vaterschaft verordnet wird und mittels Unterhaltstitel im Ausland vollstreckt werden soll, wird im Ausland nämlich in aller Regel ein ordre-public-Verstoß angenommen, der dazu führt, dass der Titel nicht anerkannt und folglich nicht für vollstreckbar erklärt und demnach auch nicht vollstreckt werden kann. In der restlichen Welt hält man eine Vaterschaft ohne Nachweis für das, was sie ist: Schwachsinn, der die Rechtsordnung grob verletzt.

Dein Problem ist aber, dass die Gegenseite genau weiss, dass sie das gar nicht muss. Du erhälst dein Geld aus Deutschland, da muss gar nix mit Ausland laufen, um dir deine Kohle wegzunehmen. Und deshalb wird die Gegenseite alles daransetzen, dich auch ohne Abstammungsnachweis zum Vater zu machen. Gelingt das, wird deine Rente schrumpfen wie ein Sparkonto in den Sommerferien.
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Pfändung ausserhalbEU möglich? - von Pennfred - 04-10-2014, 08:25
RE: Pfändung ausserhalbEU möglich? - von p__ - 04-10-2014, 11:36
RE: Pfändung ausserhalbEU möglich? - von p__ - 04-10-2014, 19:05
RE: Pfändung ausserhalbEU möglich? - von p__ - 04-10-2014, 19:16
RE: Pfändung ausserhalbEU möglich? - von p__ - 05-10-2014, 19:03
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RE: Pfändung ausserhalbEU möglich? - von p__ - 07-10-2014, 15:21
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RE: Pfändung ausserhalbEU möglich? - von p__ - 07-10-2014, 18:10
Pfändung ausserhalbEU möglich? - von Pennfred - 07-10-2014, 18:44
RE: Pfändung ausserhalbEU möglich? - von p__ - 08-10-2014, 08:53
RE: Pfändung ausserhalbEU möglich? - von p__ - 08-10-2014, 10:08
Pfändung ausserhalbEU möglich? - von Pennfred - 09-10-2014, 04:27
RE: Pfändung ausserhalbEU möglich? - von p__ - 09-10-2014, 09:45

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