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Geschenkeübergabe am Geburtstag, wie verhalten?
#4
@ bio:
Warum bitteschön läßt Du es zu, dass die Frau ohne Deine Zustimmung in Deinem Eigentum herumwühlt? Da hätte man ihr direkt freundlich auf Abstand gebieten sollen. Man stelle sich mal vor, Du würdest in der Handtasche der Frau ohne jegliche Zustimmung herumwühlen.
Sie kann kein Eigentum auf etwas erheben, was bis zuletzt noch Dir gehört, was aber bei der Übergabe an das Kind, in das Eigentum des Kindes übergeht (Schenkungsvertrag).

Wenn die Frau sich erdreistet, darauf zu bestehen, dass es ihr Eigentum sei, und es an sich nehmen will, ist das Diebstahl.
Und dann hat sie eine „offene Drohung“ (Gewaltandrohung) Dir gegenüber im Beisein des Kindes von sich gegeben. - Das geht mal garnicht, schon garnicht im Beisein eines Kindes.

Die Sachlage ist doch vollkommen nachvollziehbar, die Frau wollte Dich nach allen Mitteln der Kunst „provozieren“ und Dich vor dem Kind (möglichweise über versteckte Zeugen im Hintergrund) zum Gewalttäter abstempeln, der eine Gefahr für das Kind und die Mutter darstellt. Deswegen hat sie auch die Kamera gezückt. Sie hat vehement durch ihre negative Einredung auf das Kind versucht, das Kind davon zu überzeugen, das sie es nicht wünscht, das der Vater Kontakt zum Kind hat.

Was bei einer Eskalation der Situation daraus entstanden wäre, kannst Du Dir sicher selber ausmalen!?
"Tempus Fugit - Amor Manet"
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RE: wie verhalten? - von pudding - 28-09-2014, 13:57
RE: wie verhalten? - von bio - 28-09-2014, 14:16
RE: wie verhalten? - von Desaster2005 - 28-09-2014, 14:17
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RE: Geschenkeübergabe am Geburtstag, wie verhalten? - von the notorious iglu - 28-09-2014, 20:04
RE: Geschenkeübergabe am Geburtstag, wie verhalten? - von the notorious iglu - 28-09-2014, 20:09

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