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Psychologisches Sachverständigengutachten
#54
(27-09-2014, 10:25)bluegene schrieb: ob es für die nächste Instanz sinnvoll sein könnte, das Gutachten zu beurteilen.

Wenn du auf die nächste Instanz hin planst, ist das ist nicht nur sinnvoll, sondern absolut notwendig. Du kannst in der nächsten Instanz nichts mehr nachschieben, da geht es im Grunde nur noch um Gewichtung oder Nichtbeachtung von Tatsachen, die schon in der ersten Instanz gesagt worden sind.

Verfahren, in denen der Instanzenweg droht sollte man möglichst breitwürfig betreiben, das ist der Schlüssel um sich überhaupt die Chance zu erhalten dass es tatsächlich zu einer positiven Revision kommen kann. Wie gross die Chancen tatsächlich sind, ist eine andere Frage. Die Gutachterin nutzt die Standardtricks, aber der Gegenseite läuft die Zeit davon. Wenn der Grosse 14 wird, wird auch die unbewiesene Behauptung eines verzögerten Entwicklungsstandes nicht mehr viel helfen, den Kindeswillen wegzulügen.
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RE: Psychologisches Sachverständigengutachten - von blue - 21-03-2014, 16:18
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