23-09-2014, 20:17
@resistance: ich kann Deine Überlegung gut verstehen, offensiv eine Entpflichtung vom Umgang zu beantragen. Hat ein wenig von paradoxer Intervention. Im Antrag wäre ich kurz und knapp und möglichst sachlich: "Aus Gründen, die nicht in meinem Einflussbereich liegen, kann Umgang nicht mehr stattfinden. Ich beantrage, mich von der Verpflichtung aus dem Beschluss vom..... zu entlassen. Ich bin jederzeit bereit, den Umgang wieder aufzunehmen, sobald in Aussicht steht, dass der Umgang dann auch tatsächlich stattfinden wird."
Je nach Engagement und Temperament hat der Richter verschiedene Möglichkeiten, zu reagieren. Dann kannst Du weitersehen.
Wie andere schon geschrieben haben, brauchst Du nichts zu machen. Das ist das Schöne in der Position: da man nichts mehr richtig machen kann, kann man auch kaum noch etwas falsch machen. Diese Entlastung darf man auch mal geniessen.
Je nach Engagement und Temperament hat der Richter verschiedene Möglichkeiten, zu reagieren. Dann kannst Du weitersehen.
Wie andere schon geschrieben haben, brauchst Du nichts zu machen. Das ist das Schöne in der Position: da man nichts mehr richtig machen kann, kann man auch kaum noch etwas falsch machen. Diese Entlastung darf man auch mal geniessen.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka