16-09-2014, 19:33
So langsam komme ich mir echt vor wie der Protagonist in einem
Roman von Kafka.
Heute fische ich mal wieder einen dicken Briefumschlag des hiesigen
Sozialgerichts aus dem Briefkasten.
Die Richterin meint es wirklich gut mit meiner Familie und mäkelt an dem vom Jobcenter in Aussicht gestellten Erstattungsbetrag von etwa 60 Euro herum, den das Jobcenter gegen Anerkenntnis und Klageerledigung bei einem Bescheid ausgelobt hat.
Der Richterin wäre es lieber, den kompletten Bescheid über den gesamten Leistungszeitrum neu und nachvollziehbar zu beziffern. Eine Neuberechnung
von Teilen der zu gewährenden Leistung sei nach BSG Rechtsprechung nicht zulässig. Zu berücksichtigen sei auch, das sich die Sozialleistungsansprüche aller Kläger (Kinder und ich) wegen der vorzunehmenden Einkommensverteilung bei mir als Vater auf die Individualansprüche aller (auch temporärer) BG-Mitglieder verändern.
Die Gegenseite hat sich zuvor eine Seite aus dem Bescheid gegriffen und
darauf herumgemalt und kommt, wie auch immer, zu einem ein Ergebnis von etwa 60 Euro, die noch zu erstatten wären. Fakt ist, das meine Akte
mittlerweile locker eine vierstellige Seitenzahl, haben dürfte. Ich bezweifle, das man bei dem vorliegenden Zahlenmaterial da überhaupt noch
irgendetwas schlüssig und nachvollziehbar berechnen, bzw. korrigieren kann und eigentlich müsste man wohl komplett den Reset ansetzen.
Streitgegenständlich ist die Höhe des anteilige Sozialgeldes für die Umgangswahrnehmung mit meinen Kindern sowie die Art der Einkommensberechnung. Gerade Letzteres macht einen deutlich dickeren Batzen aus.
Hierauf muß jedenfalls der/die bearbeitende Sachbearbeiter/in aus der Rechtsabteilung vermutlich einen akuten Anfall von Arbeitsallergie bekommen haben.
Patzig schreibt das Jobcenter zurück, in dem hier strittigen Fall ginge es ja nur um das anteilige Sozialgeld. Die Einkommensanrechnung, das Jobcenter wegen meines Firmenwagens an mir vornimmt, sei nicht für das vorliegende Verfahren relevant. Es gibt nur 60 Euro. Basta.
Das der Landkreis so vehement darauf herumreitet, aus meiner bereits steuerlich berücksichtigten Beförderungsmöglichkeit neues Einkommen zu generieren, ist verständlich. Eine Rückabwicklung des mir zugemuteten Zwangssparens und die "Rückführung" der quasi unfreiwillig von mir angesparten Beträge würde nur für diesen einen Bescheid eine Nachzahlung zur Folge haben, die man mit den in Aussicht gestellten 60 Euro noch mit dem Faktor 12 multiplizieren müsste. Von Zinsen will ich gar nicht reden.
Wenigstens muß ich diesmal nicht wieder etwas dazu an das Gericht schreiben...
Roman von Kafka.
Heute fische ich mal wieder einen dicken Briefumschlag des hiesigen
Sozialgerichts aus dem Briefkasten.
Die Richterin meint es wirklich gut mit meiner Familie und mäkelt an dem vom Jobcenter in Aussicht gestellten Erstattungsbetrag von etwa 60 Euro herum, den das Jobcenter gegen Anerkenntnis und Klageerledigung bei einem Bescheid ausgelobt hat.
Der Richterin wäre es lieber, den kompletten Bescheid über den gesamten Leistungszeitrum neu und nachvollziehbar zu beziffern. Eine Neuberechnung
von Teilen der zu gewährenden Leistung sei nach BSG Rechtsprechung nicht zulässig. Zu berücksichtigen sei auch, das sich die Sozialleistungsansprüche aller Kläger (Kinder und ich) wegen der vorzunehmenden Einkommensverteilung bei mir als Vater auf die Individualansprüche aller (auch temporärer) BG-Mitglieder verändern.
Die Gegenseite hat sich zuvor eine Seite aus dem Bescheid gegriffen und
darauf herumgemalt und kommt, wie auch immer, zu einem ein Ergebnis von etwa 60 Euro, die noch zu erstatten wären. Fakt ist, das meine Akte
mittlerweile locker eine vierstellige Seitenzahl, haben dürfte. Ich bezweifle, das man bei dem vorliegenden Zahlenmaterial da überhaupt noch
irgendetwas schlüssig und nachvollziehbar berechnen, bzw. korrigieren kann und eigentlich müsste man wohl komplett den Reset ansetzen.
Streitgegenständlich ist die Höhe des anteilige Sozialgeldes für die Umgangswahrnehmung mit meinen Kindern sowie die Art der Einkommensberechnung. Gerade Letzteres macht einen deutlich dickeren Batzen aus.
Hierauf muß jedenfalls der/die bearbeitende Sachbearbeiter/in aus der Rechtsabteilung vermutlich einen akuten Anfall von Arbeitsallergie bekommen haben.
Patzig schreibt das Jobcenter zurück, in dem hier strittigen Fall ginge es ja nur um das anteilige Sozialgeld. Die Einkommensanrechnung, das Jobcenter wegen meines Firmenwagens an mir vornimmt, sei nicht für das vorliegende Verfahren relevant. Es gibt nur 60 Euro. Basta.
Das der Landkreis so vehement darauf herumreitet, aus meiner bereits steuerlich berücksichtigten Beförderungsmöglichkeit neues Einkommen zu generieren, ist verständlich. Eine Rückabwicklung des mir zugemuteten Zwangssparens und die "Rückführung" der quasi unfreiwillig von mir angesparten Beträge würde nur für diesen einen Bescheid eine Nachzahlung zur Folge haben, die man mit den in Aussicht gestellten 60 Euro noch mit dem Faktor 12 multiplizieren müsste. Von Zinsen will ich gar nicht reden.
Wenigstens muß ich diesmal nicht wieder etwas dazu an das Gericht schreiben...
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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