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Die neue Anwaltspflicht fürs Unterhaltsrecht
#28
(25-08-2009, 16:51)p schrieb:
(25-08-2009, 16:36)Nero schrieb: Somit ist eine Seite des Verfahrens "risikofrei" gestellt und die andere, der Minderbemittelte, trägt das ganze Risiko.

Vielleicht sollte man darauf die Verfassungsbeschwerde aufbauen???

Sag ich doch die ganze Zeit :-)

Hallo,
Ich habe seid gestern genau dieses hier diskutierte Problem!
Daher würde ich gerne wissen, auch wenn der Thrade schon etwas älter ist, wie der aktuelle Stand der Dinge ist.
Könntet ihr mir das bitte sagen. Oder alternativ, was kann ich tun?

Über antworten würde ich mich sehr freuen. Es kann doch nicht sein das ich schon verliere nur weil ich es mir nicht leisten kann!!!

Danke und Gruß an euch!
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