09-09-2014, 19:30
Wenn der Staat Unterhalt vorstrecken muss, bin ich sicher dass es genau so bewertet wird wie eine Steuerschuld;
nur ist der Unterhalt eine private Forderung zwischen 2 Personen bei der die eine Person als "unterhaltsberechtigt"
dargestellt wird und eine Steuerschuld eine (vermutlich) berechtigte Forderung des Staats an seinen Bürger.
nur ist der Unterhalt eine private Forderung zwischen 2 Personen bei der die eine Person als "unterhaltsberechtigt"
dargestellt wird und eine Steuerschuld eine (vermutlich) berechtigte Forderung des Staats an seinen Bürger.