Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Rückgabe des Unterhaltstitel bei Volljährigkeit
#3
Das Jugendamt darf überhaupt nichts, ein Volljähriger ist selber Herr seiner Angelegenheiten. Endlich. Wenn das Jugendamt das nicht automatisch macht, soll er den Titel dort abholen. Auch ein Verzicht nach §129 und §371 BGB ist möglich.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Rückgabe des Unterhaltstitel bei Volljährigkeit - von the notorious iglu - 09-09-2014, 11:37
RE: Rückgabe des Unterhaltstitel bei Volljährigkeit - von p__ - 09-09-2014, 11:41
RE: Rückgabe des Unterhaltstitel bei Volljährigkeit - von the notorious iglu - 09-09-2014, 19:46

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit? Azrael1966 67 81.072 15-08-2012, 12:51
Letzter Beitrag: Azrael1966
  unterhaltstitel sieben monate vor volljährigkeit?! camparsoneu 16 17.856 10-07-2012, 00:18
Letzter Beitrag: camparsoneu

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste