03-09-2014, 08:47
Die Verpflichtung zum Unterhalt hat Mann eigentlich immer. Die Leistungsfähigkeit mag da vielleicht zerstört werden, wird das Gericht aber kaum von gesteigerten Erwerbsobliegenheiten abhalten.
Anders mag es nur funktionieren, wenn die Papierform stimmt. Jobverlust wegen Krankheit (Burnout) da der Trennungsstress nicht auszuhalten war.
Dann den Wiedereinstieg mit geringeren Stunden in Absprache mit behandelnden Ärzten vorher abstimmen.
Damit mehr Zeit für Kids und weniger Einkommen, ggf. Aufstockeroption.
Anders mag es nur funktionieren, wenn die Papierform stimmt. Jobverlust wegen Krankheit (Burnout) da der Trennungsstress nicht auszuhalten war.
Dann den Wiedereinstieg mit geringeren Stunden in Absprache mit behandelnden Ärzten vorher abstimmen.
Damit mehr Zeit für Kids und weniger Einkommen, ggf. Aufstockeroption.
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)