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Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung
#28
Ich versuch's mal, weil's bißchen durcheinander klingt ;-)

Das sind mir natürlich die Liebsten. Andere zu was verpflichten, die Hand aufhalten, aber keine Arbeit damit haben wollend. So sind sie, die (H)Exen ;-)

Grundsätzlich würde ich (und das kannst Du durchaus tun), Ihr freundlich mitteilen, das es keine Leibeigenschaft mehr gibt, und sie Dir den Buckel runter rutschen kann.

Zur Abrechnung von Arztrechnungen: Wenn sie zum Arzt geht (mit dem Kind) und der schreibt eine Rechnung, so ist das Zahlungsziel meist immer so gewählt, dass die Erstattung der priv. KV pünktlich ankommt, so sie denn die 23,70 Euro des Hausarztes nicht vorstrecken kann, weil für Fummel ausgegeben.
Hier greift schlicht das Argument des "Vorstreckens" nicht und dies ist der Mär der Gegner von priv. Krankenversicherungen geschuldet.

Teure Rechnungen, wie z.B. Rechnungen von Krankenhäusern, rechnen diese mit den priv. Krankenversicherungen mittlerweile oft direkt ab, durch Abtretung. Das kennst Du aus Deiner KFZ Werkstatt ;-)
Nichts desto Trotz, sind hier die Zahlungsziele ebenso weit gestreckt, dass es reicht, die Erstattung der KV abzuwarten.

Das eine priv. KV wochenlang braucht um Rechnungen auszugleichen, ist unüblich und kommt nur dann vor, wenn Notstand auf dem Schreibtisch herrscht.

Die nächste Frage habe ich nicht ganz verstanden. Meinst Du, dass Du eine priv. KV für Dein Kind neu abschließen willst (musst)? Ich dachte, die Vers. besteht doch schon?
Deine Ex Frau kann bei einer priv. KV einen Vertrag abschließen. Sie ist dann der Versicherungsnehmer. Das Kind ist die "versicherte Person", weshalb natürlich der Versicherungsnehmer auch gesetzl. versichert sein kann, da er ja keine Versicherungsleistung beantragt, sondern eben nur Vertragsinhaber ist (bis zur Volljährigkeit des Kindes). Das ist ohne weiteres möglich.

Wenn ich etwas vergessen habe, sag mir gerne Bescheid. Ansonsten laß Dich nicht ins Bockshorn jagen. Du brauchst eben NICHT den Schreiberling für die Ex zu spielen. Besonders nicht bei Deiner genannten Konstellation des "weiter weg wohnens".
Bange machen ist nicht!

Ist der Sohn denn jetzt noch in Deinem Vertrag mit versichert?
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RE: Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung - von OttoNormal - 21-08-2014, 14:03
RE: Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung - von Nappo - 27-08-2014, 20:25

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