26-08-2014, 20:26
(26-08-2014, 19:29)Nappo schrieb: Auf den Ausgleichsbetrag laut Gutachten hat er erst einmal Anspruch.
Einen Anspruch hätte er auf einen realisierten Wert. Aufgrund eines Gutachtens wird nach meiner Kenntnis nichts tituliert. Realisieren läßt sich das allenfalls über eine Veräußerung.
Zum Hausrat: Bestreiten, dass da überhaupt etwas Werthaltiges vorhanden sei und Beleg der Forderung durch bezifferte Einzelpostenaufstellung verlangen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...