22-08-2014, 14:15
(22-08-2014, 12:25)raid schrieb: Weigert sich dieser aber, dann kann der UET, insofern er ein Scheitern nachweisen kann, seinen Auszahlungsanspruch gegenüber dem Jobcenter durchsetzen.
Gegenüber dem JC steht da nirgendwo in dem Papier des
BMAS. Macht für die Entlastung der Kommunalverwaltung auch
irgendwie keinen Sinn. Es ist auch von Anspruchsminderung die Rede, nicht von Leistungskürzung. Ist ja eigentlich auch egal. Aber das Ergebnis wäre jedenfalls finanziell für den Haushalt des BET vermutlich das Gleiche.
Das sind für den UET dann doch paradiesische Zustände. Neulich im JC:
"Der andere Elternteil zickt immer rum wegen Kostenbeteiligung zum Umgang und unterschreibt mir auch nix mehr. Ich hatte das Kind letzten Monat 18 Tage und Ex will nix mehr rausrücken für meine Kosten. Dabei war das deutlich mehr Umgang als sonst, weil Ex sonst nicht zum 400-Euro Job konnte".
"Ja, wenn das so ist. Auszahlung des Umgangsgelds für 18 Tage gibt's unten am Automaten mit dieser Chipkarte hier. Schönen Tag noch. Jutta, erinnere mich mal nachher daran, das wir der BG 4711 noch 18/30 vom Regelsatz des Kindes für den nächsten Monat
abzwacken. Die kriegen dann nur Regelleistung für 12/30".
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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