16-05-2009, 20:03
(16-05-2009, 18:24)MightyNighty schrieb: Ich habe eine Kind 2,8 Monate lebt bei der MutterSomit wirst Du über den gesetzlich geregelten drei Jahren bei den üblichen OLG-Urteilen mindestens für die Muddi zahlen müssen, bis das Kind 18 ist.
Spaß beiseite
Es kommt immer darauf an, wie "billig" es ist, Deiner Ex eine zumutbare Erwerbstätigkeit aufbürden zu können
Ansonsten sind nicht-eheliche und eheliche UHN´s seit der neuen Reform gleichgestellt

UHN=UnterhaltsnehmerInnnnnn

