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Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung
#21
Beim FSJ besteht Versicherungspflicht in der GKV, nachzulesen hier:

http://www.bmg.bund.de/krankenversicheru...ienst.html


evtl. gibt es bestimmte Ausnahmen, müsstest mal in o.g. link im Kleingedruckten lesen.

Zum Unterhaltsanspruch während des FSJ gibt es leider keine einheitliche Rechtsprechung...es wäre zu prüfen wieviel Sach- und Geldzuwendungen Dein Junior bekommt, das wäre dann auf den evtl. zu leistenden Unterhalt anzurechnen (für welchen ab 18J. natürlich beide Elternteile aufkommen müssen).

Gruß vom Zahlmeister
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RE: Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung - von OttoNormal - 21-08-2014, 14:03
RE: Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung - von Zahlmeister - 21-08-2014, 21:30

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