21-08-2014, 21:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-08-2014, 21:37 von Zahlmeister.)
Beim FSJ besteht Versicherungspflicht in der GKV, nachzulesen hier:
http://www.bmg.bund.de/krankenversicheru...ienst.html
evtl. gibt es bestimmte Ausnahmen, müsstest mal in o.g. link im Kleingedruckten lesen.
Zum Unterhaltsanspruch während des FSJ gibt es leider keine einheitliche Rechtsprechung...es wäre zu prüfen wieviel Sach- und Geldzuwendungen Dein Junior bekommt, das wäre dann auf den evtl. zu leistenden Unterhalt anzurechnen (für welchen ab 18J. natürlich beide Elternteile aufkommen müssen).
Gruß vom Zahlmeister
http://www.bmg.bund.de/krankenversicheru...ienst.html
evtl. gibt es bestimmte Ausnahmen, müsstest mal in o.g. link im Kleingedruckten lesen.
Zum Unterhaltsanspruch während des FSJ gibt es leider keine einheitliche Rechtsprechung...es wäre zu prüfen wieviel Sach- und Geldzuwendungen Dein Junior bekommt, das wäre dann auf den evtl. zu leistenden Unterhalt anzurechnen (für welchen ab 18J. natürlich beide Elternteile aufkommen müssen).
Gruß vom Zahlmeister