10-08-2014, 02:07
Hier sind die rechtichen Grundlagen zusammengefasst:
http://www.vaterverbot.ch/sorgerecht/
Kindeswohl & Kindesschutz (Kanton Bern)
Botschaft vom 16. November 2011 zu einer Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Elterliche Sorge) (BBl 2011 9077) (Schweier Parlament/Bundesversammlung)
Revision Vormundschaftsrecht (Kanton Zürich)
Grundsätzlich muss noch der Unterschied zwischen internationalem Recht, Schweizer Bundesrecht und Kantonsrecht unterschieden werden.
An internationales Recht sind die Schweizer teilweise durch Verträge gebunden, teilweise auch nicht. Dem KSÜ, der EMRK und vielen Haagener Abkommen sind die Schweiz beigetreten. Das heißt aber nicht, dass diese Verträge auch eingehalten werden. der Weg vom Bezirksgericht (oder der KESB) zu einem internationalen Kontrollgremium ist weit. Und im Bezug auf die EMRK und auf die Einwohnerzahl kann man zB. sagen, dass die Schweiz 5mal so häufig in Menschenrechtsfragen verurteilt wird, wie zum Beispiel Deutschland, obwohl die EMRK direkt wirksames und umsetzbares Recht in der Schweiz ist. Wer versucht sich dagegen zu wehren, braucht einen langen Atem und viel Glück, dass seine Beschwerde dann auch vom Kontrollgremium zugelassen und zur Verurteilung führt.
Das Schweizer ZGB ist Bundesrecht und damit in jedem Kanton auch vorrangig gegenüber Kantonsrecht anwendbar. Doch auch hier muss man vorsichtig sein. Das Bundesgericht entscheidet in der Schweiz nicht immer nach Recht, sondern trifft häufiger mal Entscheidungen, die eine Abwägung aus feministischen Lobby-Interessen und der Gefahr einer folgenden Verurteilung durch den EUGMR sind. Bekannte Fälle sind die Versagung des rechtlichen Gehörs durch das Bundesgericht (!!) oder die Bestätigung der Verbringung zweier in der Schweiz aufgewachsenen Kinder durch die Mutter nach Tschechien gegen ihren ausgesprochenen Willen, den des Schweizer Vaters und den der Großeltern.
Die Kantone haben teilweise eigene prozessuale Vorschriften und rechtliche Organisationen. Nach KESB, Gemeinderat, Bezirksrat und Friedensrichter ist idR das Bezirksgericht die erste juristische Instanz, die dann der Kontrolle durch das Obergericht unterliegt. Hier ist Vetternwirtschaft und Korruption die Regel. In der Schweiz wird das als 'Konkordanz' bezeichnet, was nichts anderes als Elitenkooperation bedeutet - Kooperation der Eliten untereinander und deren Deckung durch die restliche Bevölkerung. Wenn man hier versucht einen rechtlichen Anspruch gegen Schweizer Interessen durchzusetzen, befindet man sich ohne Übertreibung in der Situation eines designierten Staatsfeindes gegen ein Regime, das zusammen hält (das kann so aussehen: http://tinyurl.com/o6db9ay).
http://www.vaterverbot.ch/sorgerecht/
Kindeswohl & Kindesschutz (Kanton Bern)
Botschaft vom 16. November 2011 zu einer Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Elterliche Sorge) (BBl 2011 9077) (Schweier Parlament/Bundesversammlung)
Revision Vormundschaftsrecht (Kanton Zürich)
Grundsätzlich muss noch der Unterschied zwischen internationalem Recht, Schweizer Bundesrecht und Kantonsrecht unterschieden werden.
An internationales Recht sind die Schweizer teilweise durch Verträge gebunden, teilweise auch nicht. Dem KSÜ, der EMRK und vielen Haagener Abkommen sind die Schweiz beigetreten. Das heißt aber nicht, dass diese Verträge auch eingehalten werden. der Weg vom Bezirksgericht (oder der KESB) zu einem internationalen Kontrollgremium ist weit. Und im Bezug auf die EMRK und auf die Einwohnerzahl kann man zB. sagen, dass die Schweiz 5mal so häufig in Menschenrechtsfragen verurteilt wird, wie zum Beispiel Deutschland, obwohl die EMRK direkt wirksames und umsetzbares Recht in der Schweiz ist. Wer versucht sich dagegen zu wehren, braucht einen langen Atem und viel Glück, dass seine Beschwerde dann auch vom Kontrollgremium zugelassen und zur Verurteilung führt.
Das Schweizer ZGB ist Bundesrecht und damit in jedem Kanton auch vorrangig gegenüber Kantonsrecht anwendbar. Doch auch hier muss man vorsichtig sein. Das Bundesgericht entscheidet in der Schweiz nicht immer nach Recht, sondern trifft häufiger mal Entscheidungen, die eine Abwägung aus feministischen Lobby-Interessen und der Gefahr einer folgenden Verurteilung durch den EUGMR sind. Bekannte Fälle sind die Versagung des rechtlichen Gehörs durch das Bundesgericht (!!) oder die Bestätigung der Verbringung zweier in der Schweiz aufgewachsenen Kinder durch die Mutter nach Tschechien gegen ihren ausgesprochenen Willen, den des Schweizer Vaters und den der Großeltern.
Die Kantone haben teilweise eigene prozessuale Vorschriften und rechtliche Organisationen. Nach KESB, Gemeinderat, Bezirksrat und Friedensrichter ist idR das Bezirksgericht die erste juristische Instanz, die dann der Kontrolle durch das Obergericht unterliegt. Hier ist Vetternwirtschaft und Korruption die Regel. In der Schweiz wird das als 'Konkordanz' bezeichnet, was nichts anderes als Elitenkooperation bedeutet - Kooperation der Eliten untereinander und deren Deckung durch die restliche Bevölkerung. Wenn man hier versucht einen rechtlichen Anspruch gegen Schweizer Interessen durchzusetzen, befindet man sich ohne Übertreibung in der Situation eines designierten Staatsfeindes gegen ein Regime, das zusammen hält (das kann so aussehen: http://tinyurl.com/o6db9ay).
https://t.me/GenderFukc