Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhalt für angehende Studentin
#7
Ein Titel besteht zum Glück seit dem 18. Lebensjahr nicht mehr,
den habe ich weggeklagt und den musste sie herausgeben.

Dann stelle ich also die Zahlungen ein, lehne mich zurück
und warte bis sie von sich aus ankommt und mir die Unterlagen vorlegt
die ihre Unterhaltsberechtigung ausweist?
Hört sich nicht schlecht an.
Seit dem 18. Lebensjahr zahle ich auf das Konto der Tochter.

Gibt es dazu eine Gesetzesgrundlage auf die ich mich berufen kann?
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Unterhalt für angehende Studentin - von masku - 05-08-2014, 16:43
RE: Unterhalt für angehende Studentin - von blue - 05-08-2014, 19:30
RE: Unterhalt für angehende Studentin - von masku - 05-08-2014, 19:46
RE: Unterhalt für angehende Studentin - von blue - 05-08-2014, 20:20

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste