(05-08-2014, 18:45)masku schrieb: Muss sie denn von sich aus jetzt erneut Unterhalt fordern oder läuft das so stillschweigend
weiter, von der Schule bis durchs Studium?
Das kommt darauf an, ob, und wenn ja, was für einen Titel Du hast.
Kein KU-Titel: SOFORT Unterhalt stoppen! Madame muß KU selbst einfordern.
KU-Titel mit Befristung bis zum 18. Lebensjahr: dito.
KU-Titel unbefristet: SOFORT Rückgabe des Titels verlangen und notfalls auf Rückgabe klagen (siehe hier: KU bei Kind volljährig).
Auf welches Konto zahlst Du den KU? Auf das der Mutter oder das der Tochter?
Simon II