04-08-2014, 19:38
Update:
Die telefonischen Kontakte zwischen Mutter und Sohn sind weiterhin unregelmäßig. Anderer Umgang hat bisher nicht stattgefunden. In den Sommerferien hat die Mutter die Gelegenheit ihren Sohn zu besuchen, wenn er eine Woche bei seinen Großeltern mütterlicherseits am Wohnort der Mutter ist.
Bei meinem Sohn schaukelt sich Angst leicht zur Panik auf und dann geht gar nichts mehr. Das ist auch Gegenstand seiner Therapie und das eine oder andere läuft schon besser. Bei Zahnbehandlungen allerdings hilft ihm das noch nicht, sodass seine Zahnärztin vorschlug zu versuchen, ihn in einer auf Kinder spezialisierten Praxis behandeln zu lassen: Einiges sei bereits zeitkritisch. Also telefonisch ´nen Termin gemacht und jetzt die Anmeldeunterlagen erhalten: Überraschung! Beide sorgeberechtigten Elternteile müssen ihr schriftliches Einverständnis geben, bevor dort mit einer Behandlung begonnen wird. Da ich der Meinung war/bin, dass Zahnbehandlungen in die Alltagssorge fallen, habe ich nachgefragt, aber man sieht´s dort halt anders.
Da die Mutter weiterhin nicht erreichbar ist, habe ich nun gerichtlichen Antrag gestellt, mir die elterliche Sorge allein zu übertragen, hilfsweise mir die Gesundheitsfürsorge zu übertragen, hilfsweise das Ruhen der Sorge der Mutter festzustellen, wobei es mir darauf ankäme, dass die Behandlung meines Sohnes zügig erfolgen könne.
Ich bin gespannt, welchen Weg das Gericht gehen wird...
Die telefonischen Kontakte zwischen Mutter und Sohn sind weiterhin unregelmäßig. Anderer Umgang hat bisher nicht stattgefunden. In den Sommerferien hat die Mutter die Gelegenheit ihren Sohn zu besuchen, wenn er eine Woche bei seinen Großeltern mütterlicherseits am Wohnort der Mutter ist.
Bei meinem Sohn schaukelt sich Angst leicht zur Panik auf und dann geht gar nichts mehr. Das ist auch Gegenstand seiner Therapie und das eine oder andere läuft schon besser. Bei Zahnbehandlungen allerdings hilft ihm das noch nicht, sodass seine Zahnärztin vorschlug zu versuchen, ihn in einer auf Kinder spezialisierten Praxis behandeln zu lassen: Einiges sei bereits zeitkritisch. Also telefonisch ´nen Termin gemacht und jetzt die Anmeldeunterlagen erhalten: Überraschung! Beide sorgeberechtigten Elternteile müssen ihr schriftliches Einverständnis geben, bevor dort mit einer Behandlung begonnen wird. Da ich der Meinung war/bin, dass Zahnbehandlungen in die Alltagssorge fallen, habe ich nachgefragt, aber man sieht´s dort halt anders.
Da die Mutter weiterhin nicht erreichbar ist, habe ich nun gerichtlichen Antrag gestellt, mir die elterliche Sorge allein zu übertragen, hilfsweise mir die Gesundheitsfürsorge zu übertragen, hilfsweise das Ruhen der Sorge der Mutter festzustellen, wobei es mir darauf ankäme, dass die Behandlung meines Sohnes zügig erfolgen könne.
Ich bin gespannt, welchen Weg das Gericht gehen wird...
Wer nicht taktet, wird getaktet...