29-07-2014, 21:57
(29-07-2014, 21:49)raid schrieb:(29-07-2014, 20:39)Cocktail schrieb: Genauso was hat mein Arbeitgeber, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und sonstige Nebenleistungen (z.B. freie Kost, Wohnung, sonst. Naturalleistungen) damit zu tun?
§ 1 Abs. 1 UMG (Unterhaltsmaximierungsgesetz)
Je mehr Einkommen Du hast, desto mehr Unterhalt können sie dir abknöpfen, ggf. auch Mehrbedarf, ant. Kindergartenkosten, etc..
Mich wundert es nur, als es damals das erste mal darum ging (die 133€ die ich zahlen sollte) zu mir hieß dass das Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld nicht mit reinzähle, sondern nur mein Monatliches Gehalt.