21-07-2014, 12:10
@Sixteen Tons: Ja, das habe ich gelesen. War allerdings auch kein "Familienrechts-Verfahren" - da gilt wohl auch am BVerfG der Beschleunigungsgrundsatz, hoffe ich jedenfalls :-)
Man(n) darf aber wohl, nicht ganz unberechtigt, davon ausgehen, dass eine Beschwerde, die zwei Jahre dort liegt, aus gutem Grund noch dort ist.....!?!?
Man(n) darf aber wohl, nicht ganz unberechtigt, davon ausgehen, dass eine Beschwerde, die zwei Jahre dort liegt, aus gutem Grund noch dort ist.....!?!?