20-07-2014, 22:54
Hi Tobi,
wie in unserem Austausch per PN avisiert, nun mein damaliges kurzes Antwortschreiben an das JA, danach kam nichts mehr von denen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
über ihr Schreiben vom xx.xx.2014 kann ich nur meine Verwunderung zum Ausdruck bringen. Es kann ihrer Aufmerksamkeit nicht entgangen sein, dass die Erkenntnis über die wahre Vaterschaft einzig und allein durch das einseitige Verhalten der Kindesmutter verzögert wurde. Ich selbst erfuhr dies erst im Januar diesen Jahres. Die unwidersprochenen Fakten hierzu sind ihnen sehr wohl bekannt und müssen daher nicht wiederholt werden. Ich bezahle ab Inverzugsetzung vom xx.xx.2014 sowie laufenden Unterhalt. Darüber hinaus besteht keine Verpflichtung irgendwelche Beträge nachzuzahlen. Im übrigen spricht ihr Schreiben für sich. Sie nennen zwar die relevanten Gesetze/Paragraphen, interpretieren aber einen falschen Sachverhalt hinein. Die Kindesmutter war in meinem Fall zu keinem Zeitpunkt daran gehindert, die wahre Vaterschaft meinerseits bei Geburt des Kindes anzugeben bzw. zeitnah und offiziell feststellen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen,
Tobias .........................
wie in unserem Austausch per PN avisiert, nun mein damaliges kurzes Antwortschreiben an das JA, danach kam nichts mehr von denen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
über ihr Schreiben vom xx.xx.2014 kann ich nur meine Verwunderung zum Ausdruck bringen. Es kann ihrer Aufmerksamkeit nicht entgangen sein, dass die Erkenntnis über die wahre Vaterschaft einzig und allein durch das einseitige Verhalten der Kindesmutter verzögert wurde. Ich selbst erfuhr dies erst im Januar diesen Jahres. Die unwidersprochenen Fakten hierzu sind ihnen sehr wohl bekannt und müssen daher nicht wiederholt werden. Ich bezahle ab Inverzugsetzung vom xx.xx.2014 sowie laufenden Unterhalt. Darüber hinaus besteht keine Verpflichtung irgendwelche Beträge nachzuzahlen. Im übrigen spricht ihr Schreiben für sich. Sie nennen zwar die relevanten Gesetze/Paragraphen, interpretieren aber einen falschen Sachverhalt hinein. Die Kindesmutter war in meinem Fall zu keinem Zeitpunkt daran gehindert, die wahre Vaterschaft meinerseits bei Geburt des Kindes anzugeben bzw. zeitnah und offiziell feststellen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen,
Tobias .........................