16-07-2014, 16:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-07-2014, 16:35 von naivundunwissend.)
@ p vielleicht sollte man den Betreff ändern in "Wie verhalten ich mich (nicht),
wenn ich eine Auskunftsforderung über einen RA bekomme." oder "Auskunft
für Anfänger" (Weil, ihr seit ja alle schon "betriebsblind".)
Ich denke, dass die Aussage, dass die Auskunft unbedingt in Tabellenform, (also ähnlich wie bei einer vereinfachten Steuererklärung) bei einer erbetenden Auskunft mit dabei sein sollte, sei sie auch noch so kurz und enthält sie nur drei Einträge und sind da auch fast nur Nullen drin.
Auskunft in Tabellenform (gefunden von *p)
Ich denke, jetzt habe ich es endlich kapiert. Danke!
((Der Hintergrund ist dieser, dass gewöhnliche unbedarfte Bürger denken, einfach Auskunft zu erteilen bedürfe nicht der Form, und es könne formlos und mit Belegen im Anhang passieren, so wie man das mit "gesundem" Menschenverstand machen würde. Pustekuchen, sobald man von einem Anwalt (hier: geg. Familienanwalt), nicht von einem Bürger um Auskunft erbeten wird, so hat man sich stets vor diesem und jedem weiteren Schirtt umfassend zu informieren, was speziell Auskunft bei einem Anwalt heißt (meistens kostenintensiv über einen anderen Anwalt), bevor man wie ich ins Fettnäpfchen tritt, was ich tat....klebt ganz schön
Im Umkehrschluss schließe ich daraus, Anwälte sind keine Bürger, und unbedarft schon mal gar nicht.))
wenn ich eine Auskunftsforderung über einen RA bekomme." oder "Auskunft
für Anfänger" (Weil, ihr seit ja alle schon "betriebsblind".)
Ich denke, dass die Aussage, dass die Auskunft unbedingt in Tabellenform, (also ähnlich wie bei einer vereinfachten Steuererklärung) bei einer erbetenden Auskunft mit dabei sein sollte, sei sie auch noch so kurz und enthält sie nur drei Einträge und sind da auch fast nur Nullen drin.
Auskunft in Tabellenform (gefunden von *p)
Ich denke, jetzt habe ich es endlich kapiert. Danke!
((Der Hintergrund ist dieser, dass gewöhnliche unbedarfte Bürger denken, einfach Auskunft zu erteilen bedürfe nicht der Form, und es könne formlos und mit Belegen im Anhang passieren, so wie man das mit "gesundem" Menschenverstand machen würde. Pustekuchen, sobald man von einem Anwalt (hier: geg. Familienanwalt), nicht von einem Bürger um Auskunft erbeten wird, so hat man sich stets vor diesem und jedem weiteren Schirtt umfassend zu informieren, was speziell Auskunft bei einem Anwalt heißt (meistens kostenintensiv über einen anderen Anwalt), bevor man wie ich ins Fettnäpfchen tritt, was ich tat....klebt ganz schön

Im Umkehrschluss schließe ich daraus, Anwälte sind keine Bürger, und unbedarft schon mal gar nicht.))