16-07-2014, 14:37
(16-07-2014, 13:58)naivundunwissend schrieb: Wofür ist dann die Notfrist letztendlich noch gut? Wieso wird sie mir erteilt?
Welchen Vorteil sollte ich da durch erlangen, sie noch zu nutzen?
Die Notfrist hat der Richter genau wie alles andere auch festgelegt, weil er es musste. Er kann gar nicht anders, er handelt genau nach den festen Regeln der Zivilprozessordnung. In diesem Fall § 339 ZPO. Der ist ganz einfach und kar: "Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen; sie ist eine Notfrist und beginnt mit der Zustellung des Versäumnisurteils."
Der Richter beurteilt nicht, was dir nutzt und was nicht. Es ist allein deine Sache, ob du Einspruch einlegst oder nicht.
(16-07-2014, 13:58)naivundunwissend schrieb: ich verstehe nicht, warum der geg. Anwalt bereits mit der an ihn erteilten Auskunft nicht Ruhe gegeben hat
Wie es Theo schon so schön sagte, es sind alles nur Menschen. Und als solche unterliegen sie auch der für viele Menschen grossen Freude, ohne jeden Aufwand einen fetten Batzen Geld an dir zu verdienen. Wenn deine Auskunft also nicht vollständig genug war und der Anwalt die Chance sieht, mit einer Extraklagerunde sich auch noch eine Extra-Honorarrunde zu genehmigen, dann wird er selbstverständlich Klage erheben. Zunächst mal geht es diesen Leuten immer um persönliche Einnahmen als Handlungsmotivation. Es ist sein Job und der muss möglicht viel einbringen.