15-07-2014, 11:03
(15-07-2014, 09:44)naivundunwissend schrieb: Es ist also wichtig, bei so einem Fall direkt dem Anwalt des Kindes Rede und Antwort zu stehen
Nur bei berechigten Anfragen. Ob seine Anfrage berechtigt war, kriegst du raus, indem du zum Beispiel "Auskunftspflicht Kindesunterhalt" bei google.de eintippst. Dann stösst du schnell auf Dinge wie §1605 BGB: "Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. "
Einer berechtigten Forderung nicht zu folgen führt natürlich zu einer Klage gegen dich. Die du verlierst und damit auch die Kosten der Gegenseite zu tragen hast.