14-07-2014, 22:51
Vielleicht ist es dich beim Abtippen aufgefallen: Die Gegenseite sagt kein Wort zu Rückständen, sondern beantragt nur laufenden Kindesunterhalt für einen privilegierten Volljährigen. Dazu gehört das Auskunftsersuchen. Der Verfahrenswert hat nichts mit Rückständen zu tun.
Der Anwalt hat um Auskunft gefragt, was genau hast du ausser dem ALG 2 Bescheid dem geschickt? Erklärungen, dass du keine Unterlagen hast? Hast du dem Verfahrenskostenhilfeantrag der Gegenseite etwas geantwortet?
Hast du erklärt, dass du keiner selbständigen Tätigkeit nachgehst und deshalb keine Unterlagen zu selbständigen Tätigkeiten hast? Dass du keine Einkommenssteuererklärungen machst?
Der Knabe kann ja nicht besonders helle sein, wenn er mit 20 noch in eine allgemeinbildende Schule geht, offenbar zweimal durchgeflogen. Kurz vor Ablauf der strengen Unterhaltsphase wird gerne nochmnal geklagt, so dass ein neuer Titel entsteht. Ein paar Monate später muss den dann der Pflichtige auf eigene Kosten wieder loswerden.
Der Anwalt hat um Auskunft gefragt, was genau hast du ausser dem ALG 2 Bescheid dem geschickt? Erklärungen, dass du keine Unterlagen hast? Hast du dem Verfahrenskostenhilfeantrag der Gegenseite etwas geantwortet?
Hast du erklärt, dass du keiner selbständigen Tätigkeit nachgehst und deshalb keine Unterlagen zu selbständigen Tätigkeiten hast? Dass du keine Einkommenssteuererklärungen machst?
Der Knabe kann ja nicht besonders helle sein, wenn er mit 20 noch in eine allgemeinbildende Schule geht, offenbar zweimal durchgeflogen. Kurz vor Ablauf der strengen Unterhaltsphase wird gerne nochmnal geklagt, so dass ein neuer Titel entsteht. Ein paar Monate später muss den dann der Pflichtige auf eigene Kosten wieder loswerden.