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Kindesunterhalt beim paritätischen Wechselmodell
#40
Ist mein Problem (in der Berechnung für den anteiligen Kindesunterhalt) ein Fall für das OLG oder habe nur ich dieses Problem?

Wenn man der Auffassung eines anteiligen Kindesunterhaltes bei der paritätischen Doppelresidenz folgt, gibt es bei uns ein Hauptproblem:

Die Mutter ist 20% unter Tarif beschäftigt und arbeitet nach der Trennung nur noch 75% einer Vollzeitstelle.

Nach 10 Jahren mit zwei Teilzeitjobs hat die Mutter kurz nach der Trennung und Vereinbarung zum Doppelresidenzmodell (im Verfahren zum Aufenthaltsbestimmungsrecht) ihre Arbeitszeit reduziert.
Ihren zweiten Teilzeitjob hatte sie gekündigt. Begründung gegenüber dem Familiengericht: 1. Sie hätte so mehr Zeit für die Kinder. 2. Sie könne das Doppelresidenzmodell nur tragen, wenn sie weniger arbeitet (Transfer der Kinder durch die Entfernung, die sie durch Umzug verursacht hatte). 3. Es wäre nicht zumutbar, nach der Trennung noch in der gleichen Firma wie der Ex zu arbeiten.

Das Ende vom Lied ist, dass sie durch die verringerte Arbeitszeit weniger Nettoeinkommen hat (mindestens 400,- Euro). Dies führt zu einem höheren finanziellen Ungleichgewicht, beeinflusst die Quotelung und im Endeffekt hat es zur Folge, dass der besser verdienende Elternteil noch mehr Anteile am Kindesunterhalt trägt.

1. Wie lässt sich eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit der Mutter begründen?
2. Könnte ein fiktives Einkommen der Mutter anders begründet werden?
3. Wenn bei der Mutter 75% vom Gehalt in die Berechnung eingehen, warum setzt man dann nicht auch 75% des Vatergehalts an?

Danke für jede Anregung.
bluegene
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RE: Kindesunterhalt beim Wechselmodell - von blue - 07-07-2014, 20:28
RE: Kindesunterhalt beim Wechselmodell - von bluegene - 12-07-2014, 22:40
RE: Kindesunterhalt beim Wechselmodell - von the notorious iglu - 04-07-2014, 21:45
RE: Kindesunterhalt beim Wechselmodell - von blue - 06-07-2014, 01:19

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