10-07-2014, 10:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-07-2014, 10:24 von Camper1955.)
(10-07-2014, 08:36)raid schrieb: Ich glaube nicht, dass der Pfändungsfreibetrag durch das Vollstreckungsgericht angehoben wird, wenn die Strafrichterin z.B. aufgrund anderer Berechnungsmethoden auf weniger Unterhalt kommt.
Der Rechtspfleger wird das schon machen, wenn er auf die Paragraphen des SGB hin gewiesen wird. Die Strafgerichte sowieso, wenn BTE ein Gutachten über seine bestehenden Krankheitskosten verlangt, die aufgrund seiner Behinderung anfallen.
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.