08-07-2014, 07:30
Glückwunsch!
Kann man die 0,20 Euro eigentlich auch rückwirkend bekommen oder gilt ab Antragstellung?
Muss man jedesmal nachweisen, dass der Umgang auch stattgefunden hat? Z.b. Tankquittungen oder Bahntickets?
@ Zala
Hast du nur die Fahrtkosten beantragt oder auch betreuungsgeld während des Umgangs?
Kann man die 0,20 Euro eigentlich auch rückwirkend bekommen oder gilt ab Antragstellung?
Muss man jedesmal nachweisen, dass der Umgang auch stattgefunden hat? Z.b. Tankquittungen oder Bahntickets?
@ Zala
Hast du nur die Fahrtkosten beantragt oder auch betreuungsgeld während des Umgangs?